ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die Sie mit uns als Anbieter Terras Vertriebs- und Marketing GmbH (Premlux) schließen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(1) Gegenstand des Auftrags ist der Verkauf von Waren.
(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb eines laufenden Quartals annehmen können.
(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
- 50% (Material) Anzahlung nach Auftragserteilung.
- 50% (Material) Bar / Echtzeit-Überweisung oder Kartenzahlung bei Lieferung (auch bei Teillieferung).
- Montagekosten nach Fertigstellung.
- Bei Online-Bestellungen ohne Montage ist die Zahlung per Vorkasse vorgesehen.
- Soweit nicht anders vereinbart.
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für fest eingebaute Teile, zwei Jahre für bewegliche und elektrische Elemente.
(2) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sachen bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(a) Bauseitig zu erbringenden Leistungen; Arbeiten und abdichten an bestehenden Bodenplatten, Pflaster oder Mutterboden im Bereich der Dachstützen, Entsorgung des Erdaushubs. Elektroanschluss 230 Volt an einem Übergabepunkt am zu erstellenden System (unsere Monteure führen lediglich nur Funktionsprüfung durch) Anschluss / Einbau der benötigten Teile (Schalter, Taster, Relais, Kabelkanal…) an / in die bestehende Hausinstallation.
(b) Für Schäden an Kabeln und/oder Rohren im Boden-/Wandbereich oder Bauliche Mängel in der Wohnung bzw. den Gebäuden wird keine Haftung übernommen. Der Anschluss des Fallrohrs an die Kanalisation ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Montagefläche vor Beginn der Arbeiten frei von Hindernissen und Gefahren ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Hindernissen oder Gefahren auf der Montagefläche entstehen.
(c) Bei Balkonmontagen und Versatzanpassungen spielt die Wandfläche eine wichtige Rolle und kann die Bildung von rechten Winkeln beeinflussen. Die Haftung für die Dichtheit an der Wandfläche ist ausgeschlossen.
(d) Keine Haftung für die Vorschäden an der Montagefläche.
(e) Bei der Verschraubung/Bodenverankerung an Balkonen, Anbauten, Fliesen oder Natursteine sind Beschädigungen nicht auszuschließen, dies kann zu Undichtigkeiten führen, eine Haftung für mittelbare Schäden am Einbauort sind ausgeschlossen.
(f) Für Undichtigkeiten an Fallrohranpassungen und vorhandenen Seitenwänden wie bewegliche Schiebesysteme wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen, einen Dachdecker zu beauftragen, um eine professionelle dauerhafte Abdichtung zu gewähren.
(g) Für ein Absacken aufgrund schlechter Bodenverhältnisse oder Schäden durch hohes Grundwasser übernehmen wir keine Haftung.
(h) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. In seltenen Fällen können bei der Montage leichte Kratzer an den beschichteten Aluminiumteilen entstehen. Es kann mit einem speziellen Lack nachgebessert werden, in solchen Fällen werden die Komponente nicht ersetzt. Bei deutlich sichtbaren Schäden wie Beulen oder Dellen wird das beschädigte Teil ausgetauscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Polycarbonat im Laufe der Zeit vergilben kann. Für die Vergilbung von Polycarbonatmaterialien wird keine Gewährleistung übernommen. Jegliche Beschädigungen aufgrund von Vergilbung fallen nicht unter unsere Gewährleistung. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden aufgrund von Verwitterung.
Jegliche Beschädigungen aufgrund von Verwitterung sind von unserer Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Schäden, muss die Abwicklung über die Versicherung erfolgen.
(i) Aufgrund der Beschaffenheit von Wandflächen und der Ausrichtung nach rechten Winkeln können Maßabweichungen auftreten, insbesondere bei größeren Systemen. Unebenheiten in den Wänden können die exakte Positionierung beeinträchtigen und stellen keinen Mangel dar. Das System muss innerhalb Vorgaben der rechten Winkeln installiert werden, um eine korrekte Anpassung von Scheiben und Erweiterungen wie Markisen oder Plissees zu gewährleisten.
(j) Nach der Montage wird das Dach von grobem Schmutz gereinigt. Eine Feinreinigung ist nicht vorgesehen, kann aber auf Wunsch angeboten und durchgeführt werden.
(k) Für die erforderlichen Genehmigungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Information über eventuelle Baugenehmigungspflichten sowie die anschließende Einholung der Baugenehmigung ist der Kunde verantwortlich. Es kann jedoch als Zusatzleistung angeboten werden. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung. Jegliche Folgen und/oder Haftung aufgrund der Baugenehmigung gehen niemals zulasten des Verkäufers. Bei Nichterfüllung der Baugenehmigungspflichten oder Missachtung unserer AGB wird der entstehende Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5) Die angebotenen Komponenten sind KEINE thermisch getrennte Konstruktionen. Aus diesem Grund kann sich unter den Aluminiumprofilen, in den Polycarbonat Platten und unter den Glasscheiben insbesondere bei Wetterwechsel Kondenswasser bilden. Dies ist ein physikalisches Phänomen und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar. Eine Abfuhr des Kondenswassers ist nicht geschuldet.
(6) Bei starkem Regen bzw. Unwetter und verstopfte Laubfang, steigt das Regenwasser an der Dachrinne hoch und kann nach innen eindringen. Es ist wichtig, die Dachrinne von Laub, Moos und anderem Schmutz zu befreien. Eine regelmäßige Reinigung verhindert eine Verstopfung und Überlauf der Dachrinne und lässt Regenwasser problemlos ablaufen. Eine Abfuhr durch Überlauf des Regenwassers ist nicht geschuldet.
(7) Für Markisenfelder mit einer Breite oder Ausfall über 400 cm gilt, dass aufgrund der besonderen Größe ein verstärkter Tuchdurchhang, Falten oder Wellen auftreten kann, die sich auf die Profilschließung auswirken können. Bei der Montage von Markisenfeldern spielt die Wandfläche eine wichtige Rolle und kann die Bildung von rechten Winkeln beeinflussen. Insbesondere bei größeren Wandflächen oder unebenem Untergrund können Abweichungen auftreten, die die Bildung von rechten Winkeln beeinflussen können. Kunden werden darauf hingewiesen, dass solche Abweichungen gemäß den Herstellerangaben keine Mängel darstellen und daher nicht zur Reklamation berechtigen.
(8) Die Plissees dienen ausschließlich als Sonnenschutz. Da es sich um ein Ziehsystem handelt, sind Durchhang oder Faltenbildung möglich und können bei Windzug aus der Führung rutschen. Diese Eigenschaften stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Montage der Plissees an Bestandsflächen kann je nach den Umständen Unterschiede aufweisen, vor allem wenn das System nicht im rechten Winkel ist. Dies kann zu Komplikationen wie Lücken, extremer Faltenbildung sowie extremem Durchhang führen. Jegliche Haftung des Anbieters für solche Komplikationen ist ausgeschlossen.
(9) Die Berechnung der Konstruktionen erfolgte für die Schneelastzone 1! Übersteigt die Belastung diesen Wert, muss das Dach von Schnee geräumt werden. Als Richtwert gilt je nach Konsturuktion: Bei mehr als 10 cm Neuschnee muss das Dach vom Schnee befreit werden, insbesondere bei Wandmontage, wenn sich Schnee im Wandbereich angesammelt hat. Auch ist durch entsprechende Maßnahmen (Schneefanggitter) sicherzustellen, dass vom Hausdach keine „Schneelawinen“ auf das Terrassendach gelangen können. Die Terrassendachkonstruktion ist für diesen Lastfall nicht bemessen. Aluminium ist ein Leichtmetall, daher ist eine Durchbiegung möglich, hat aber keinen Einfluss auf die Stabilität. Bei einer starken Durchbiegung der Dachrinne, muss der Schnee vom Dach befreit werden.
(10) Silikonarbeiten sind nicht Bestandteil des von uns gelieferten Systems und gelten als Wartungsfugen. Der Kunde ist verpflichtet, die Silikonfugen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls nachzudichten, um die Dichtigkeit zu gewährleisten. Für Schäden, die durch undichte Silikonfugen entstehen, wird jegliche Haftung und Garantie ausgeschlossen.
Kundeninformationen
Terras Vertriebs- und Marketing GmbH
Feldhauser Straße. 213
45896 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 513036051
E-Mail: online@premlux.de
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich!
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Lieferkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind von Ihnen auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind Überweisung, Barzahlung, Echtzeit-Überweisung oder Kartenzahlung.
5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Auftrag sofort zur Zahlung fällig.
6.1. Nach erfolgter Auftragserteilung und Zahlungseingang wird der Liefertermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
6.2. Der Liefertermin ist stark durch die Lieferzeit unserer Lieferanten und von unserer saisonal bedingten Auslastung abhängig.
6.3. Die Termine sind immer unverbindlich, sollte ein Termin aufgrund von Witterungsverhältnissen oder unvorhergesehenen Umständen verschoben werden, erfolgt die Terminverschiebung immer in Absprache mit dem Kunden. Etwaige Folgekosten werden von uns nicht erstattet.
(1) Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
(2) Die Bearbeitung von Reklamationen erfolgt individuell und je nach spezifischem Fall. Es wird darauf hingewiesen, dass keine festen Zeitvorgaben für die Bearbeitung von Reklamationen gemacht werden können. Die Dauer der Bearbeitung kann variieren und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Für etwaige Verzögerungen in der Reklamationsbearbeitung übernehmen wir keine Haftung. Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Verzögerungen in der Reklamationsbearbeitung sind ausgeschlossen. Die Kunden werden über den Fortschritt ihrer Reklamation informiert und erhalten gegebenenfalls eine geschätzte Bearbeitungszeit. Diese Zeitangaben sind jedoch unverbindlich und können sich ändern. Die Reklamationsbearbeitung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des jeweiligen Falls.