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Carport in Gelsenkirchen

Carport-Baugenehmigung in NRW

Erfahren Sie hier, welche Regeln für Größe, Höhe, Standort und Grenzbebauung 2026 entscheidend sind.

Ratgeber

Baugenehmigung für Ihren Carport in NRW: Was Hausbesitzer wissen sollten

Für eine Carport-Baugenehmigung sind die Landesbauordnung NRW und örtliche Vorgaben maßgeblich. Entscheidend sind vor allem Größe, Höhe, Standort und Grundstückssituation. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob Sie Ihren Carport in NRW ohne Baugenehmigung errichten lassen können.
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Die Fakten im Überblick

Am 1. September 2026 ist eine der Änderung der BauO NRW in Kraft getreten. Seitdem gelten für verfahrensfreie Carports in NRW neue Flächengrenzen. Trotzdem bleiben weitere baurechtliche Vorgaben entscheidend.

Bis insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche (vorher nur 30 m2) und einer mittleren Wandhöhe von höchstens 3 m ist ein Carport verfahrensfrei. Das gilt jedoch nicht für Grundstücke im sogenannten Außenbereich, also außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile.

Im Außenbereich greift die Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW für Carports nicht. Vor dem Bau muss daher geklärt werden, welches Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Verfahrensfrei bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche baurechtlichen Vorgaben entfallen. Auch Bebauungsplan, örtliche Satzungen und Abstandsflächen müssen eingehalten werden.

Bei einer Grenzbebauung darf die entsprechende Bebauung je Nachbargrenze höchstens 9 m und zu allen Nachbargrenzen zusammen höchstens 18 m betragen.

Freistehende Terrassenüberdachung aus Aluminium im Garten
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche baurechtliche Prüfung dar. Die Anforderungen können je nach Grundstück, Standort, Bebauungsplan, Bauweise und örtlichen Vorschriften abweichen. Im Zweifel sollte das konkrete Vorhaben vor Baubeginn mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.
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Ist ein Carport in NRW genehmigungspflichtig?

Ob für einen Carport in NRW eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von den Maßen und dem Standort ab. Seit dem 1. September 2026 sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche und mit im Mittel höchstens 3 m hohen Wänden verfahrensfrei, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. Auch ein verfahrensfrei errichteter Carport muss jedoch den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Wie groß darf ein Carport in NRW ohne Baugenehmigung sein?

Ein Carport darf nach aktueller BauO NRW bis zu insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche groß sein. Dabei werden Garagen und überdachte Stellplätze auf dem Grundstück zusammengerechnet. Zusätzlich darf die mittlere Wandhöhe jeder Wand 3 m nicht überschreiten.

Ab wann braucht ein Carport in NRW eine Baugenehmigung?

Überschreitet der Carport 50 m² Brutto-Grundfläche oder ist eine Wand im Mittel höher als 3 m, ist er nicht mehr nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei. Dann kann je nach Lage und Bebauungsplan eine Genehmigungsfreistellung nach § 63 möglich sein. Greift sie nicht, ist ein Bauantrag den Carport in NRW erforderlich. Gleiches gilt grundsätzlich für ein Bauvorhaben im Außenbereich.

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Wie nah darf ein Carport an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

Ein Carport kann in NRW direkt an die Grenze gebaut werden, wenn die Voraussetzungen des Abstandsflächenrechts erfüllt sind. Bei im Mittel bis zu 3 m hohen Wänden sind Carports unter bestimmten Bedingungen in Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Der Carport darf damit bis an die Grundstückgrenze rücken. Als Regel für die Grenzbebauung gelten maximal 9 m je Nachbargrenze und insgesamt 18 m zu allen Nachbargrenzen. Der Bebauungsplan oder örtliche Vorschriften der Gemeinde können den zulässigen Standort zusätzlich einschränken.

Wo beantrage ich die Baugenehmigung für einen Carport in NRW?

Den Bauantrag können Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen, meist beim Bauamt der Stadt oder des Kreises. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorhaben ab. In der Regel gehören amtlicher Antrag, Lageplan und Bauzeichnungen dazu. Viele Behörden ermöglichen die digitale Antragstellung über das Bauportal.NRW oder eigene Systeme. Planen Sie weitere Überdachungen? Dann finden Sie in unserem Ratgeber auch Informationen rund um die Baugenehmigung für eine Pergola in NRW, die Terrassendach-Genehmigung in NRW und die Genehmigung für ein Gastronomie-Terrassendach.
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